Zahnarztpraxis Dr. Weigert und Kollegen Amberg

Die neue GOZ ist da!

Sehr geehrte privat versicherte Patienten!

 

Seit 01.01.2012 ist die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bei Privatpatienten in Kraft getreten.

Nach dieser nun geänderten GOZ müssen seither von uns alle Leistungen für Privatpatienten oder Beihilfeberechtigte abgerechnet werden. Aber auch bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sind Leistungen nach diesen Vorgaben abzurechnen, wenn diese Behandlungen wählen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nicht in dieser Form zur Verfügung stellt.

 

Im Vorfeld schon wurde über die Medien verbreitet, dass mit diesen Änderungen eine Erhöhung der Honorare der Zahnärzte von 6% verbunden sei. Die Vertreter der Zahnärzte haben das nie so erkennen können, wenn es auch nur gerecht gewesen wäre eine Gebührenordnung, die seit sage und schreibe 1988 nicht mehr verändert worden war, anzuheben.

Nachdem aber der Staat den Großteil einer solchen Erhöhung wegen seiner beihilfeberechtigten Beamten hätte tragen müssen, war klar, dass mit der Änderung keine großen Mehrausgaben verbunden sein können.

Im Gegenteil kann man sich beim Studium der Vorschriften des Eindrucks nicht erwehren, dass nunmehr endgültig auch der privat Versicherte daran gewöhnt werden soll, dass er unabhängig von seinem Versicherungsverhältnis einen Anteil an seinen Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche tragen muss.

 

In der bisherigen Gebührenordnung war eine ganze Reihe von Leistungen nicht enthalten, die nach wissenschaftlichem Standard seit Jahren von den Zahnärzten erbracht wurden und die alternativ hatten abgerechnet werden müssen. So wurden eine Anzahl Positionen für diese Leistungen neu in die GOZ aufgenommen, um dem hohen Niveau der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland Rechnung zu tragen.

Die weitaus größte Zahl der bei durchschnittlichen Behandlungen anfallenden Positionen wurde nicht verändert. Das heißt die Beträge sind immer noch die gleichen wie vor nunmehr 23 Jahren. Die geänderten Rahmenbedingungen (in dieser Zeit gestiegene Kosten für Personal, Material, Miete usw.) wurden überhaupt nicht berücksichtigt.

 

Dies führt in zunehmendem Maß dazu, dass viele Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen höher honoriert werden, als der durchschnittliche Satz (2,3) bei der privaten GOZ  ergibt. (z.B.  mehrflächige Füllung: 2,3 facher Satz GOZ = 41,23€, Kassenpatient = 55,42€ )                                                                                                                         

 

Nachdem wir nicht annehmen, dass Sie als Privatpatient eine minderwertigere Leistung als der Kassenpatient wählen möchten, werden wir Sie weiterhin vorher über alle Alternativen der notwendigen Behandlung informieren und mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Therapie zum fairen Preis absprechen.

Für alle unsere Patienten soll nach wie vor gelten, dass für gleiche Leistung der gleiche Preis fällig sein soll, was dann zwangsläufig zu Variationen im Steigerungssatz führen wird, wie es der § 5 der GOZ auch fordert.

Allerdings ist anzunehmen, dass die Erstattungsstellen teilweise die Gelegenheit nutzen werden, zu versuchen so manches von der Erstattung auszuschließen.

Unsere Rechnungen werden wir zunächst weiterhin nach bestem Wissen selbst im Hause erstellen und Sie in gewohnter Weise bei Erstattungsproblemen unterstützen, damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass der Rechnungsbetrag unabhängig vom Erstattungsbetrag fällig ist.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Zahnarztpraxis

Dr. Weigert & Kollegen